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   OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2023,44278
OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16 (https://dejure.org/2023,44278)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.12.2023 - 3 Kap 1/16 (https://dejure.org/2023,44278)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 3 Kap 1/16 (https://dejure.org/2023,44278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 3; ZPO § ... 91; ZPO § 100; ZPO § 138 Abs 1; ZPO § 269 Abs 3; ZPO § 291; ZPO § 294; ZPO § 383; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 384; ZPO § 384 Nr. 2; ZPO § 386 Abs. 1; ZPO § 387; StPO § 55 Abs. 1; StPO § 136; StPO § 153a; StPO § 161 Abs. 1 S. 3; StPO § 163 Abs. 3 S. 3; StPO § 254 Abs. 1; StGB § 13; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; StGB § 78c; StGB § 153; GKG § 1; GKG § 47 Abs. 1 S. 1
    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen; Zwischenstreit; Zwischenurteil; Zeugnisverweigerung; umfassende Zeugnisverweigerung; Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht; Aussage; wahrheitsgemäße Aussage; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen; Zwischenstreit; Zwischenurteil; Zeugnisverweigerung; umfassende Zeugnisverweigerung; Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht; Aussage; wahrheitsgemäße Aussage; ...

  • rechtsportal.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen; Zwischenstreit; Zwischenurteil; Zeugnisverweigerung; umfassende Zeugnisverweigerung; Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht; Aussage; wahrheitsgemäße Aussage; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Eine Gefahr der Strafverfolgung besteht, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte (nicht müsste), die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 20 und vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; jeweils m. w. N. zum insofern wortgleichen § 55 Abs. 1 StPO ).

    Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn alle Umstände, die der Zeuge schildern würde, und alle Fragen, die an ihn gerichtet würden, selbst wenn sie nur das Randgeschehen beträfen, in einem unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten stehen, sodass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte ( BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 13 W 58/15 -, juris, Rn. 44).

  • BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

    Zulässigkeit der Auskunftsverweigerung eines bereits erstinstanzlich vernommenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Die in § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO beschriebene Konfliktlage kann jedoch im Einzelfall dazu führen, dass ein Zeuge gar nichts zur Sache auszusagen braucht (BGH, a. a. O., Rn. 9; BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 17).

    Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn alle Umstände, die der Zeuge schildern würde, und alle Fragen, die an ihn gerichtet würden, selbst wenn sie nur das Randgeschehen beträfen, in einem unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten stehen, sodass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte ( BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 13 W 58/15 -, juris, Rn. 44).

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Einer Zeugnisverweigerung nach § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO steht nicht entgegen, dass ein Ermittlungsverfahren bereits unabhängig von etwaigen Angaben des Zeugen im Rahmen einer Beweisaufnahme in diesem Verfahren eingeleitet worden ist, denn es genügt auch die Gefahr der Beweiserleichterung für ein bereits anhängiges Strafverfahren ( OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 13).

    Maßgeblich sind insoweit nicht beliebige denkbare, sondern nur für das vorliegende Verfahren bedeutsame bzw. sachdienliche Fragen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 -, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 -, BGHSt 43, 321-335 , juris, Rn. 13; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 15).

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Hier ist zu berücksichtigen, dass die Aussage des Zeugen nur ein Baustein im Rahmen zahlreicher zu würdigender Beweismittel wäre, dass die Bedeutung der Aussage des Zeugen für den Ausgang des Rechtsstreits auch von dem Inhalt seiner Aussage und seiner Glaubwürdigkeit abhängt, und dass die Entscheidung im Zwischenstreit keinen vollstreckbaren Titel schafft (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. April 2019 - 13 U 231/17 -, juris, Rn. 43).

    Gegen Zwischenurteile der Oberlandesgerichte nach § 387 ZPO ist ein Rechtsmittel nicht gegeben ( BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - X ZB 9/17 -, NJOZ 2019, S. 294 [Rn. 3 -5]; OLG Köln, Urteil vom 10. April 2019 - 13 U 231/17 -, juris, Rn. 1; Damrau/Weinland , in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 384, Rn. 16; Greger , in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 387 ZPO, Rn. 6).

  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Dem steht auch nicht entgegen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entfallen kann, wenn ein Pressevertreter seine Beziehung zu einem Informanten, über die er als Zeuge bekunden soll, namentlich und inhaltlich bereits offengelegt hat: § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO schützt die Anonymität des Informanten zugunsten des Vertrauensverhältnisses zwischen diesem und der Presse, damit letztere ihre Kontrollfunktion unter Einschaltung verlässlicher Informanten unter Wahrung des Redaktionsgeheimnisses wahrnehmen kann; nach einer Offenlegung besteht diese Anonymität, die geschützt werden könnte, aber nicht mehr ( BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 -, NJW-RR 2013, S. 159 [160 Rn. 12 f. und 16 f.]).

    Daran ändert sich im Falle des § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO auch nicht deshalb etwas, weil die frühere Aussage im Zivilprozess gegebenenfalls im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden kann (anders zu § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO : BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 -, NJW-RR 2013, S. 159 [160 Rn. 17] m. w. N.), denn auch ein sich daraus ergebender Tatverdacht könnte durch eine erneute Aussage bestätigt, vertieft oder erweitert werden.

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Dieser Grundsatz gilt bereits bei der Darlegung und Glaubhaftmachung des Weigerungsgrundes; es darf nicht die Angabe von Anhaltspunkten für die Berechtigung zur Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht gefordert werden, wenn diese Anhaltspunkte selbst ein Teilstück in einem "mosaikartig" zusammengesetzten Strafverdacht sein könnten (LAG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 2. November 2015 - 14 Sa 800/15 -, juris, Rn. 70).

    Ist die Aussage des Zeugen von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits, so kann der Wert seiner Aussage den Wert der Hauptsache erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - II ZA 9/90 -, juris, Rn. 1; KG, Beschluss vom 25. April 1968 - 1 W 373/68 -, NJW 1968, S. 1937 [1938]; Greger , in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 387 ZPO, Rn. 5); andernfalls ist sie mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 W 73/10 -, juris, Rn. 21 [dort 1/4]; LAG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 2. November 2015 - 14 Sa 800/15 -, juris, Rn. 83 [dort 1/5]; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 22. November 2019 - 4 W 53/19 -, juris, Rn. 1 [Interesse des Zeugen an der Beschwerdeentscheidung, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG ]).

  • BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72

    Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Falls das Gericht Zweifel hat und eine Glaubhaftmachung daher als erforderlich ansieht, hat der Zeuge seine Angaben aber gemäß §§ 386 Abs. 1, 294 ZPO glaubhaft zu machen ( BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 -, juris, Rn. 3; Huber , in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 386, Rn. 1; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 50. Edition, Stand 1. September 2023, § 386, Rn. 2).

    e) Weiteren Vortrags des Zeugen oder einer weiteren Glaubhaftmachung gemäß §§ 386 Abs. 1, 294 ZPO bedarf es hier nicht, da sich bereits in freier Würdigung der vorgetragenen Tatsachen ergibt, dass dem Zeugen ein (hier: ausnahmsweise umfassendes) Zeugnisverweigerungsrecht zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 -, juris, Rn. 3; Huber , in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 386, Rn. 1; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 50. Edition, Stand 1. September 2023, § 386, Rn. 2).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Eine Gefahr der Strafverfolgung besteht, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte (nicht müsste), die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 20 und vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; jeweils m. w. N. zum insofern wortgleichen § 55 Abs. 1 StPO ).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14

    Zivilprozess: Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts aus sachlichen Gründen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Wenn eine Strafverfolgungsbehörde bereits eine Ermittlungstätigkeit aufgenommen hat, reicht dies regelmäßig aus, um ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zu begründen, sofern die Gefahr einer Strafverfolgung nicht - etwa auf Grund des Doppelverfolgungsverbots - ausgeschlossen ist ( OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 105).

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
    Ausreichend ist schließlich sogar auch nur die Gefahr, dass sich die Aussage bezüglich des Strafmaßes in dem betreffenden Strafverfahren ungünstig auswirken könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 13 W 58/15 -, juris, Rn. 17).

    Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn alle Umstände, die der Zeuge schildern würde, und alle Fragen, die an ihn gerichtet würden, selbst wenn sie nur das Randgeschehen beträfen, in einem unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten stehen, sodass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte ( BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 13 W 58/15 -, juris, Rn. 44).

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • BGH, 31.07.2018 - X ZB 9/17

    Anfechtbarkeit des im Zwischenstreit über die Berechtigung einer

  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis);

  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10

    Zeugenbeweis: Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil über eine

  • BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82

    Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren -

  • BGH, 03.07.1996 - 5 StR 179/96

    Zivilrechtliches Protokoll - Verlesbarkeit

  • OLG Jena, 22.11.2019 - 4 W 53/19

    Streitwert für einen Zwischenstreit über die Berechtigung einer

  • BGH, 25.03.1991 - II ZA 9/90

    Streitwertfestsetzung bei vermögensrechtlicher Streitigkeit

  • RG, 01.11.1889 - 2108/89

    Ist die Befugnis zur Verlesung von Erklärungen des Angeklagten aus §. 253 Abs. 1

  • OLG Schleswig, 22.11.1990 - 2 Ws 462/90
  • RG, 15.12.1921 - 1095/21

    Ist das Protokoll des Vormundschaftsrichters als ein richterliches Protokoll i.

  • BGH, 17.05.2018 - IX ZR 243/17

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe der gesamten Handakte auf Verlangen

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BGH, 02.09.2021 - III ZR 63/20

    Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen nur eingeschränkt der AGB-Kontrolle

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

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